Recht für BPOLBeta

§ 56 BPolG

Rechtsweg

Für Ansprüche auf Schadensausgleich ist der ordentliche Rechtsweg, für Ansprüche auf Aufwendungsersatz nach § 55 Abs. 2 und 3 der Verwaltungsrechtsweg gegeben.

Tatbestandsmerkmale & Definitionen

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Textquelle: rechtsinformationen.bund.de · Stand 2026-07-25