§ 56 BPolG
Rechtsweg
Für Ansprüche auf Schadensausgleich ist der ordentliche Rechtsweg, für Ansprüche auf Aufwendungsersatz nach § 55 Abs. 2 und 3 der Verwaltungsrechtsweg gegeben.
Tatbestandsmerkmale & Definitionen
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Textquelle: rechtsinformationen.bund.de · Stand 2026-07-25